Absicherung und Vorsorge – je früher desto besser!

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BETRIEBLICH VORSORGEN MIT ARRK

Wenn wir an später denken, dann fallen uns eine ganze Menge Dinge ein, die wir einmal machen möchten – vorausgesetzt, wir können sie uns leisten. Damit deinen Plänen nichts im Wege steht, helfen wir dir dabei, eine Zusatzrente aufzubauen und dein Einkommen für Krankheitsfälle abzusichern.

DEINE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • ARRK Zuschüsse
  • ARRK Gruppenverträge bei Top-Versicherern
  • Staatliche Förderung
  • Kompetente, unverbindliche 5-Sterne-Beratung

BERUFSUNFÄHIGKEITSVORSORGE MIT ARRK

Nicht körperliche Beschwerden, sondern psychische Krankheiten wie Burnout sind bei jungen Menschen auf dem Vormarsch und können zu langen Arbeitsausfällen führen. Im schlimmsten Fall kämpft man dann nicht nur mit der Gesundheit, sondern zusätzlich mit längeren finanziellen Lücken. Dagegen kannst du dich über ARRK einfach absichern und dein Versicherungsbeitrag wird direkt steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei vom Bruttogehalt gezahlt.

  • 30% ARRK-Zuschuss ab dem 49. Monat – 15% von Anfang an
  • Bis zu 50 % niedrigere Kosten durch Entgeltumwandlung
  • Ohne die sonst üblichen Gesundheitsfragen
  • Kompetente Begleitung am Start und im Fall der Fälle

LASS DICH JETZT BERATEN

Patrick Koslowski

040 6963510-50

patrick.koslowski@cppartner.de

Marit Schoof

040 6963510-43

marit.schoof@cppartner.de

ALTERSVORSORGE MIT ARRK

Wer jetzt nicht spart, muss später mit weniger auskommen. Bei ARRK unterstützen wir dich dabei, dein Einkommen im Alter abzusichern. Gut für dich und die Umwelt: Bei der betrieblichen Altersvorsorge kannst du auch in garantiert nachhaltige Fondsanlagen investieren. Schließlich fördert der Staat die betriebliche Vorsorge mit Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen, und zusätzlich gibt es noch einen Arbeitgeberzuschuss auf alle Sparbeiträge.

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  • Bessere Konditionen als privat
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  • Ein gutes Investment und mehr Rente

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FAQS ZUR BERUFSUNFÄHIGSKEITSVERSICHERUNG

Allgemeine Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit

Statistisch gesehen ist heutzutage jeder 4. Mitarbeitende von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Unfälle sind dabei längst nicht mehr ganz oben auf der Liste für die Gründe der BU anzutreffen. Es sind die Ereignisse, die sich niemand wünscht, die allerdings allgegenwärtig sind: Herzinfarkte, Krebsdiagnosen, Burn-Out-Krankheiten und psychische Beschwerden. Finanzielle Einbußen, die sich durch die Krankheit ergeben, spielen bei den meisten Betroffenen ebenfalls eine Rolle.

Wie hoch ist die Zahl der Betroffenen?

In Deutschland können derzeit mehr als 2.000.000 Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.

Wer ist am meisten gefährdet?

Berufseinsteiger haben meist keine gesetzliche Absicherung, denn erst nach einer 5-jährigen Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung werden Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit erwirkt (Die sogenannte Erwerbsminderungsrente).

Bin ich nicht über die sozialen Leistungen abgesichert?

„Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen.“ (Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente)

Diese Aussage ist so nicht ganz korrekt und soll an dem folgenden Beispiel verdeutlicht werden:

Monatliches Bruttoeinkommen: 2.500 € – abzüglich Steuern und Sozialversicherung

Volle Erwerbsminderungsrente: 991,00 € – abzüglich Steuern und Krankenversicherung

Halbe Erwerbsminderungsrente: 495,00 € – abzüglich Steuern und Krankenversicherung

Wie beantrage ich die staatliche Erwerbsminderungsrente?

Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedarf langwieriger Prüfung und der Erstellung von Gutachten. Im Falle einer Bewilligung ist sie zudem Befristungen unterworfen. Ein enormer Kraft- und Nervenaufwand, in einer Zeit, in der man diese Reserven für seine Gesundheit benötigt. Ist man darüber hinaus noch 3-6 Stunden arbeitsfähig, halbiert sich der Auszahlungsbeitrag (siehe vorheriger Punkt).

Habe ich einen sogenannten ‚Vertrauensschutz‘?

Wer vor dem 02.01.1961 geboren wurde, genießt „Vertrauensschutz“ und erhält auch weiterhin eine sogenannte ‚Berufsunfähigkeitsrente‘ (Vorläufer der Erwerbsminderungsrente). Doch Vorsicht: Die Höhe entspricht nur noch der einer halben Erwerbsminderungsrente.

Wann bin ich berufsunfähig?

Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung dazu führt, dass der Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann und der behandelnde Arzt dies bescheinigt, setzt die Berufsunfähigkeit ein. Dies kann folgende Ursachen haben:

– eine Krankheit,

– eine Verletzung des Körpers oder

– einen Verfall der Kräfte. Ein Verfall der Kräfte liegt bereits dann vor, wenn dieser dem Alter des Versicherten entspricht.

Ob die versicherte Person berufsunfähig ist, beurteilt der Versicherer nach seinem zuletzt ausgeübten Beruf. Hierbei berücksichtigt der Versicherer auch Mischtätigkeiten aus verschiedenen Teilzeittätigkeiten. Er betrachtet, wie der zuletzt ausgeübte Beruf ausgestaltet war, vor Beginn der gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Was sollte ich tun, wenn ich glaube berufsunfähig zu sein?

Sobald der behandelnde Arzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate andauert, sollte Kontakt zu den Beratern von Corporate Pension Partner CPP GmbH aufgenommen werden. Dort wird dann ggfls. gemeinsam der Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Häufig erhalten Mitarbeitende nur eine temporäre Berufsunfähigkeitsrente, weil sie nach Genesung von der Krankheit wieder in ihrem Beruf arbeiten können.

Welche Gesundheitsfragen muss ich vor Abschluss der Versicherung beantworten?

Wenn Sie mindestend 12 Monate im Unternehmen sind und Ihr Arbeitgeber bestätigen kann, dass Sie nicht länger als vier Wochen am Stück krankgeshrieben waren, sich in keiner Wiedereingliederung befinden oder einen Behindertenstatus besitzen, können Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz über ARRK erhalten.

Bis zu welchem Höchstalter kann die Versicherung über ARRK abgeschlossen werden?

Bis zum Alter von 55 Jahren kann mit der Berufsunfähigkeitsversicherung begonnen werden.

Bis zu welcher Höhe kann ich mich über ARRK absichern?

Es können bis maximal 2.275 € BU-Rente abgesichert werden. In einzelnen Fällen ist auch ein höherer Betrag möglich. Hierzu erfolgt im Einzelfall eine gesonderte Beratung und Prüfung.

Wovon hängt die Höhe der monatlichen Beitragsraten ab?

Die Höhe der monatlichen Raten ist abhängig von der aktuellen Funktion (d.h. der Berufsgruppe), dem Alter und der Höhe der monatlichen Rente, die gewünscht ist.

Über welche Versicherungsgesellschaft bin ich abgesichert?

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung für ARRK ist ein Tarif der Allianz. Für das Berufsunfähigkeitsversicherungs-Angebot erhält die Allianz regelmäßig Bestnoten (1,0 laut Finanztest 2021).

Erhalte ich auch Leistungen bei teilweiser BU?

Die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung tritt ein, wenn die Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate andauert. Sie besteht, wenn der aktuelle Beruf zu weniger als 50 % ausgeübt werden kann. Die Rente aus dieser Versicherung wird so lange weitergezahlt, bis entweder das gesetzliche Rentenalter erreicht ist bzw. bis zum Ablauf der Versicherungszeit oder bis die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Im letzteren Fall würde dann auch die Beitragszahlung wieder einsetzen und die Versicherung bleibt weiterhin bestehen.

Wird auch bei temporärer BU geleistet oder wenn noch nicht klar ist, ob die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird?

Ja, sobald der behandelnde Arzt bestätigt, dass die Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate andauert, können Leistungen beantragt werden. Hierzu sollte Kontakt zum CPP Berater aufgenommen werden, um den Leistungsantrag korrekt zu stellen.

Leistet die Versicherung auch Zahlungen, wenn ich noch in anderen, einfacheren Tätigkeiten arbeitsfähig bin, oder reicht es aus, dass ich meine aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben kann?

Ja, es wird immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf Bezug genommen und nicht auf andere Berufe oder andere Einsatzmöglichkeiten.

Beantragung von gesetzlichen Leistungen

Der Sozialverband VdK (www.vdk.de) unterstützt dich auch gerne bei der Beantragung der gesetzlichen Leistungen (Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung).

Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?

Die Rente wird gezahlt, bis du 67 Jahre alt bist und in den gesetzlichen Ruhestand gehen kannst. Andernfalls so lange, bis du wieder gesund bist und wieder arbeiten kannst.

Warum ist es sinnvoll, die Rentenzahlung bis zum Alter von 67 vorzusehen?

Viele Lösungen enden vor dem 67. Lebensjahr. Das macht die Beiträge zwar ein wenig günstiger, dafür zwingen sie dich aber auch, im Falle eines Falles früher in die gesetzliche Rente zu gehen. Wenn du aber vor 67 in Rente gehst, müssen in der Regel lebenslange Abschläge auf die Altersrente in Kauf genommen werden.

Wodurch entstehen die Überschussleistungen in meinem Vertrag?

Jede BU-Versicherung muss Sicherheitsreserven für unvorhersehbare Schadensentwicklungen bilden. Diese Sicherheitsreserve ist nie garantiert. Sie kann für eine Überschussrente im Falle der BU genutzt werden.

Muss ich im Leistungsfall Steuern und Abgaben zahlen?

Ja, wie bei jeder anderen betrieblichen Vorsorge gilt auch hier die nachgelagerte Versteuerung und Verbeitragung (also im Leistungsfall). Wie hoch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausfallen, ist abhängig von der Einkommenssituation im BU-Fall.

Ich habe bereits eine BU. Ist das Angebot für mich trotzdem sinnvoll?

Folgende Dinge solltest Du prüfen:

1. Ist die Höhe ausreichend? Wenn nicht, kannst Du hier einfach aufstocken.

2. Hat mein bestehender Schutz evtl. einen Leistungsausschluss oder einen Prämienzuschlag? In dem Fall macht es vielleicht Sinn, die beiden Lösungen zu vergleichen.

Ist meine Leistung sicher? Was ist garantiert?

Die BU-Rente setzt sich zusammen aus Garantie und Überschuss. Beide Werte erfährst Du im Beratungsgespräch.

Was muss ich tun, wenn ich nach Antragstellung erkranke?

Bitte setze dich in diesem Fall direkt mit deinem Berater der CPP in Verbindung.

Was ist eine abstrakte oder konkrete Verweisung?

Ob der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist, wird vorher geprüft. Dabei gibt es die Möglichkeit des Versicherers, auf andere, für den Versicherten mögliche und zumutbare Beschäftigungen zu verweisen. Grundsätzlich werden zwei Arten von Verweisung unterschieden – die „abstrakte“ und die „konkrete“ Verweisung.

Eine Definition von Berufsunfähigkeit mit einer „Abstrakten Verweisung“:

• […] Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich dauerhaft (aktuell übliche vertragliche Vereinbarung = länger als 6 Monate) nicht in der Lage ist aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall seinen bisherigen Beruf auszuüben oder eine andere seinen Fähigkeiten und Erfahrungen angemessene Tätigkeit ausüben kann, welche seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Kommt es zu einem Schadensfall kann die Versicherung den Versicherten bei dieser Formulierung auf irgendeinen anderen „angemessenen Beruf verweisen“. Allerdings nur, sofern er den Fähigkeiten entspricht und nicht wesentlich schlechter bezahlt ist. Ob der Versicherte einen solchen Arbeitsplatz tatsächlich bekommt, ist dafür unerheblich! Die Versicherung muss keine Zahlung leisten.

Eine Definition von Berufsunfähigkeit mit einer „Konkreten Verweisung“:

• […] seinen bisherigen Beruf auszuüben oder aktuell eine andere seinen Fähigkeiten und Erfahrungen angemessene Tätigkeit ausübt, welche seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Gemessen wird dies, indem der Versicherer prüft, ob die versicherte Person eine Tätigkeit ausübt, die hinsichtlich der Lebensstellung sowohl wirtschaftlich (Einkommenshöhe) als auch sozial (Wertschätzung) der bisherigen Tätigkeit entspricht. In diesem Fall leistet die Versicherung nur für den Fall keine Zahlungen, dass man aktuell bereits einen anderen, angemessenen Beruf tatsächlich ausübt.

In unserer Lösung verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung. Hinsichtlich der konkreten Verweisung wird eine exakte Definition der Einkommensveränderung vorgenommen. Die Einkommensminderung durch die Ausübung der neuen Tätigkeit darf nicht höher als 20% sein. Gerade bei älteren, bestehenden BU–Versicherungen lohnt es sich, die Bedingungen auf diesen Punkt hin zu überprüfen, da hier weder exakte Definitionen vorliegen noch die Verweisung klar geregelt ist.

Was passiert, wenn ich vorzeitig das Unternehmen verlasse?

Scheidest du aus dem Unternehmen in Folge eines Arbeitgeberwechsels, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer Selbstständigkeit aus, hast du folgende Möglichkeiten den Vertrag fortzuführen und den Versicherungsschutz in vollem Umfang aufrecht zu erhalten:

• Übertragung auf den neuen Arbeitgeber

• Private Fortführung

• Zinslose Stundung bei Arbeitslosigkeit

• Stundung mit Zinsen bei finanziellen Engpässen

Wer berät mich über das Angebot?

CPP ist eine Unternehmensberatung, die ARRK als Partner mit der Entwicklung, Beratung und Verwaltung der ARRK betraut hat. Die Kolleginnen und Kollegen sind allesamt Spezialisten auf ihrem Gebiet und stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Welche Änderungen kommen ggf. im Laufe der Jahre auf mich zu?

Alle Informationen entsprechen dem Stand Januar 2023. Auf arbeitsrechtliche sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen hat ARRK keinen Einfluss.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (BAV)

Warum ist betriebliche Altersvorsorge (bAV) für mich wichtig?

Die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard in den meisten Fällen nicht mehr sichern können. Wer sich im Alter finanziell nicht deutlich einschränken will, muss daher separat vorsorgen und zusätzliche Altersvorsorge neben der staatlichen Rente schaffen. Hierfür gibt es neben privaten Alternativen auch betriebliche Möglichkeiten mit staatlicher Förderung.

Was ist der Unterschied zwischen betrieblicher und privater Altersvorsorge?

Während private Vorsorge aus bereits versteuertem Einkommen finanziert wird, erfolgen die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge aus dem Bruttoeinkommen – also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Daraus folgt: Bei gleichem Nettoaufwand bietet die betriebliche Altersvorsorge aufgrund attraktiver Gruppenkonditionen und dem zu erwartenden Steuereffekt zum Auszahlungszeitpunkt (s.u.) höhere Erträge und ist damit attraktiver. Versicherungsnehmer ist bei der betrieblichen Altersvorsorge ausschließlich der Arbeitgeber, über den die Mitarbeitenden deutlich günstigere Gruppenkonditionen erhalten als im privaten Umfeld. Dem Arbeitgeber obliegt hier die Wahl des Versicherers, der Versicherungsprodukte und des entsprechenden Beraters.

Der Abschluss neuer Verträge ist ausschließlich im Rahmen des vorgegebenen Konzeptes möglich.

Wie funktioniert betriebliche Altersvorsorge?

Seit dem 01.01.2002 existiert ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber. Die betriebliche Altersvorsorge wird steuerlich gefördert, ist im gesetzlich geregelten Rahmen sozialabgabenfrei und verspricht für das Alter zusätzlich zur staatlichen Rente eine optimale Absicherung. Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt eingebracht werden, reduziert sich damit das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen. Die Höhe der konkreten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Ersparnis ist einkommensabhängig. Zusätzlich bekommt jeder Mitarbeitende von ARRK einen 30%-igen Arbeitgeberzuschuss auf seine Entgeltumwandlung (15% in den ersten 48 Monaten). Darüber hinaus kann auch der Brutto Arbeitgeber Anteil für vermögenswirksame Leistungen – sofern gegeben – in die bAV eingebracht werden.

Muss ich mich auf einen bestimmten Sparbetrag festlegen?

Jeder Mitarbeitende kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seinen Entgeltumwandlungsbetrag frei wählen. Der Höchstbetrag im Jahr 2023 beträgt 584 € im Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West).

Davon ist die Hälfte (4%) steuer- und SV-frei und die andere Hälfte nur steuerfrei.

Im unverbindlichen Beratungsgespräch erhält jeder Mitarbeitende eine individuelle Berechnung seiner persönlichen Möglichkeiten, die Entgeltumwandlung optimal zu nutzen.

Was passiert, wenn ich bei ARRK ausscheide?

Alle eingezahlten Beiträge inkl. der geleisteten Arbeitgeberzuschüsse sind sofortig unverfallbar und gehören der versicherten Person.

Es gibt drei Alternativen für Arbeitnehmer-finanzierte Verträge auf Basis der Entgeltumwandlung:

1. Der Vertrag wird bei Austritt auf den Mitarbeitenden übertragen und kann dann beitragsfrei gestellt werden.

2. Der Vertrag kann ggf. auf einen etwaigen neuen Arbeitgeber übertragen werden und dort weiter bespart werden.

3. Der Vertrag kann privat weiter bespart werden.

Der Vertrag wird entsprechend auf den Mitarbeitenden oder den neuen Arbeitgeber übertragen. Alle dazu notwendigen Formalitäten veranlasst ARRK zusammen mit CPP für und mit dem Mitarbeitenden.

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich arbeitslos bin?

Die betriebliche Altersvorsorge wird, wie oben beschrieben, im Falle des Austritts auf den Mitarbeitenden übertragen und kann im Fall einer Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt werden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich (im Gegensatz zur privaten Vorsorge) um kein anrechenbares Vermögen im Falle von Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe (Hartz IV). Das heißt, die betriebliche Altersvorsorge muss nicht aufgelöst werden.

(Stichwort: Hartz IV-sicher)

Müssen Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge versteuert werden?

Während die Beiträge zur Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung in der Ansparphase steuerlich bis zu einer Höhe von 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (in 2023 = 584 €) steuerfrei sind, werden Leistungen in der Auszahlphase nachgelagert versteuert. Die Steuer wird also gestundet. Ein weiterer Vorteil: Der individuelle Steuersatz ist im Rentenalter im Regelfall geringer als im Berufsleben. Man zahlt also insgesamt weniger Steuern.

Sind die Leistungen aus der betrieblichen Vorsorge sozialversicherungspflichtig?

Ja, auf die ausgezahlten Beträge müssen ganz normal Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, für die Höhe ist der Beitragssatz der Krankenkasse maßgebend. Dabei gibt es aktuell einen Freibetrag von 169,75 € mtl. bei der Krankenversicherung, die Pflegeversicherung ist voll zu zahlen. Wenn die Beiträge komplett in einer Summe ausgezahlt werden, also nicht als laufende Rente, wird der Betrag rechnerisch auf zehn Jahre umgelegt und anschließend der monatliche Beitrag ermittelt.

Kann ich mir Leistungen auch vor dem 62. Lebensjahr auszahlen lassen?

Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit leider nicht vor. Da es sich um eine steuerlich geförderte Altersversorgung handelt, darf die Mindestaltersgrenze von 62 Jahren im Regelfall nicht unterschritten werden.

Ab wann kann ich über die Leistung meiner betrieblichen Altersvorsorge verfügen?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge können Leistungen frühestens mit dem 62. Lebensjahr, im Regelfall mit dem 67. Lebensjahr abgerufen werden. Das heißt, die Leistungsphase fällt in die Ruhestandsphase und unabhängig davon, ob eine gesetzliche Altersrente bezogen wird. Sollte ein vorzeitiger Rentenbeginn anstehen, können die Leistungen ohne Kosten oder Abschläge vorzeitig abgerufen werden, jedoch nicht vor dem 62. Lebensjahr. Wird länger als bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet, verlängert sich der Vertrag automatisch (maximal bis zum 72. Lebensjahr).

Ab wann kann ich über die Leistung meiner betrieblichen Altersvorsorge verfügen?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge können Leistungen frühestens mit dem 62. Lebensjahr, im Regelfall mit dem 67. Lebensjahr abgerufen werden. Das heißt, die Leistungsphase fällt in die Ruhestandsphase und unabhängig davon, ob eine gesetzliche Altersrente bezogen wird. Sollte ein vorzeitiger Rentenbeginn anstehen, können die Leistungen ohne Kosten oder Abschläge vorzeitig abgerufen werden, jedoch nicht vor dem 62. Lebensjahr. Wird länger als bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet, verlängert sich der Vertrag automatisch (maximal bis zum 72. Lebensjahr).

Besteht die Möglichkeit, meinen Partner/meine Familie zusätzlich mit abzusichern?

Die Möglichkeit besteht. Beim Tod der versicherten Person vor dem Leistungsbezug wird eine lebenslange Rente aus dem Policenwert an die Bezugsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Die Bezugsberechtigten Hinterbliebenen können diese Rente vor deren Beginn durch eine einmalige Kapitalzahlung ablösen. Grundsätzlich empfehlen wir aufgrund der Tatsache, dass die betriebliche Vorsorge für den Erlebensfall – also als Altersversorgung – konzipiert wurde, den Versicherungsschutz für den Todesfall über eine private Risikolebensversicherung durchzuführen. Dieser Versicherungsschutz ist in der Regel preiswerter und kann individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Was passiert mit dem angesparten Geld, wenn ich versterbe?

Sollte der Todesfall während der Ansparphase eintreten, werden die Sparbeiträge in Form einer lebenslangen Altersrente an die  Bezugsberechtigten Hinterbliebenen zurückgezahlt. Tritt der Todesfall ein, während bereits die Altersrente aus dem Vertrag bezogen wird, besteht grundsätzlich eine 5-jährige Rentengarantiezeit. Optional kann die Garantiezeit auch kurz vor Renteneintritt auf bis zu 15 Jahre ausgedehnt werden. Die Hinterbliebenen erhalten für die Dauer der Rentengarantiezeit die gleiche Rente, die vorher die versicherte Person erhalten hat.

Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, erfolgt die Auszahlung eines sogenannten Sterbegeldes in Höhe von max. 8.000 € an denjenigen, der die Kosten der Beerdigung trägt.

Wen kann ich als Bezugsberechtigte Hinterbliebene einsetzen und was muss ich dafür tun?

Als anspruchsberechtigte Hinterbliebene gelten Ehepartner, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Lebensgefährten (die in häuslicher Gemeinschaft leben) oder Kinder. Kinder sind maximal bis zum 25. Lebensjahr anspruchsberechtigt, solange sie sich in einer ersten Ausbildung befinden. Ehepartner und Kinder sind vom Gesetzgeber automatisch als Bezugsberechtigte Personen eingesetzt.

Die Einsetzung eines Lebenspartners/Lebensgefährten erfolgt bei Vertragsabschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Hilfe eines gesonderten Formulars. Berücksichtigt werden muss, dass später nur mit einer schriftlichen Zustimmung des Lebenspartners/ Lebensgefährten eine Veränderung im Bezugsrecht vorgenommen werden kann. Die Benennung einer Bezugsberechtigten Person sollte daher gut überlegt sind. Wenn sich z.B. der ehemalige Bezugsberechtigte Lebenspartner/Lebensgefährte weigert die Zustimmung zu geben oder falls es schlicht vergessen wurde, den Bezugsberechtigten zu ändern, bekommt die im Versicherungsschein benannte Person im Todesfall die entsprechenden Leistungen.

Gibt es eine Wartefrist, wie bei einer rein Arbeitgeber-finanzierten Altersvorsorge?

Nein, bei der Altersvorsorge über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss) gilt für die versicherte Person von Beginn an ein unwiderruflicher Anspruch auf die versicherten Leistungen.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Bei einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers bleibt der Anspruch gegenüber dem Versicherer erhalten. Eine private Fortführung, bzw. eine Fortführung bei einem neuen Arbeitgeber ist selbstverständlich möglich. Durch die Insolvenz des Arbeitgebers entstehen keinerlei Leistungseinschränkungen/-kürzungen, da die Leistungen bei einem externen Versicherer abgedeckt sind.

Was passiert bei Insolvenz des Versicherers?

Sollte der Versicherungsanbieter insolvent werden, besteht ein Insolvenzschutz durch einen Sicherungsfonds. Der Fonds unterliegt der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ein weiterer Schutz gegen Insolvenz besteht durch eine Auffanggesellschaft (Protektor-Lebensversicherungs-AG), die im Insolvenzfall die Verträge übernimmt und entsprechend fortführt.

Sind meine persönlichen Daten geschützt?

Ja. Das Thema Datenschutz wird von allen Beteiligten sehr ernst genommen und die einschlägigen Datenschutzanforderungen werden selbstverständlich eingehalten.

Wer berät mich über das Angebot?

CPP steht euch für Fragen und zur Beratung zur Verfügung. CPP ist eine Unternehmensberatung, die wir als Partner mit der Entwicklung, Beratung und Verwaltung der Konica Minolta-Vorsorge betraut haben. Die Kolleginnen und Kollegen von CPP sind allesamt Spezialisten auf ihrem Gebiet und stehen jederzeit Rede und Antwort.

Kann ich die Zahlungen an die bAV ganz oder zeitweise reduzieren oder beenden, wenn ich in finanzielle Schwierigkeiten gerate?

Der Arbeitnehmerbeitrag zur Entgeltumwandlung kann ohne die Angabe von besonderen Gründen jederzeit erhöht oder reduziert werden. Auch kann auf Antrag der versicherten Person der Vertrag komplett beitragsfrei gestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es bei einer Veränderung der Beitragshöhe zu entsprechenden Leistungsänderungen kommt.